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Änderung beim Stromanbieterwechsel ab Juni 2025!

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für den Wechsel des Stromanbieters und bei einem Umzug (Ein-/Auszug).

Bislang war es möglich, den Versorger auch nachträglich – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu informieren. Ab Juni 2025 ist das nicht mehr möglich. Der Stromanbieter muss mindestens 10 Werktage (Mo.-Fr.) vor dem Umzug informiert werden.

Hintergrund ist eine Vorgabe der Bundesnetzagentur: Der Lieferantenwechsel soll künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Damit das funktioniert, muss der neue Prozess rechtzeitig angestoßen werden – und das geht nur, wenn der Versorger vorher über den Umzug Bescheid weiß. Die jeweiligen Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.

Was passiert, wenn die Information zu spät kommt?

Wird der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt der Stromanschluss auf den bisherigen Mieter registriert – und der Stromverbrauch des Nachmieters wird dessen Kundenkonto zugerechnet. Das kann zu unnötigem Ärger führen.

 

Kundinnen und Kunden, die Strom von uns beziehen, können ihren Umzug ganz einfach melden:

  • Telefonisch während unserer Geschäftszeiten unter 08541 970-319
  • Per E-Mail an: tarifabteilung@stadtwerke-vilshofen.de
  • Per Post an: Stadtwerke Vilshofen GmbH, Wittelsbacherring 6, 94474 Vilshofen an der Donau
  • Persönlich in unserem Kundencenter: Wittelsbacherring 6, 94474 Vilshofen an der Donau

 

Diese Informationen benötigen wir für die Umzugsmeldung:

  • Vor- und Nachname
  • Kundennummer (falls bekannt)
  • Alte und neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Zählernummer und Zählerstand (jeweils alt und neu, inkl. Ablesedatum)

 

FAQ’s zum Thema Umzug finden Sie hier => Wichtigste Fragen und Antworten

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Tarifabteilung selbstverständlich gerne zur Verfügung.