Seite wählen

Abwasseranschluss

Informationen für den Bauherrn

Von der Planung bis zur Inbetriebsetzung

Anmeldung / Bestellung
Der Bauherr oder Architekt beantragt schriftlich, oder bei einem persönlichen Besuch in den Stadtwerken während der Geschäftszeiten den Anschluss an das Kanalnetz der Stadtwerke Vilshofen KU. Als Ergebnis dieses Antrags wird dem Antragsteller ein Anschlusspunkt (i. d. R. an der Grundstücksgrenze) vorgegeben. Auf dieser Grundlage kann vom Antragsteller ein Entwässerungsplan erstellt werden, der den Anforderungen der Entwässerungssatzung der Stadtwerke Vilshofen KU genügt. Was in einem Entwässerungsplan enthalten sein muss, kann dem Abschnitt „Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage“ entnommen werden.

Koordination mit Hausanschlüssen für Strom, Wasser, Gas und Breitbandfernsehen
Sollten Sie neben unserem Abwasseranschluss auch Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser oder Breitbandfernsehen wünschen, teilen Sie dies den Stadtwerken bitte bei der ersten Antragstellung mit. Wenn der Leitungsgraben gemeinsam genutzt werden kann, sparen Sie Kosten und Zeit. Bei gemeinsamer Verlegung der angeführten Hausanschlussleitungen empfehlen wir den Einsatz einer Mehrspartenhauseinführung (letzteres ist für Abwasser nicht relevant).

Preisblatt / Kosten
Das Preisblatt ist Bestandteil dieser Information und gibt Ihnen bereits eine kurze Kostenübersicht. Die Beiträge und Gebühren sind in der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadtwerke Vilshofen KU festgelegt. Wir haben in unserem gesamten Versorgungsgebiet einheitliche Beiträge und Gebühren. Die Verlegung des Abwasseranschlusses außerhalb des öffentlichen Straßengrunds wird nicht von den Stadtwerken durchgeführt und liegt somit im Verantwortungsbereich des Grundstückeigentümers. Die Verlegung im Privatgrund hat unter Einhaltung der aktuellen technischen Regeln (u. a. Revisionsschacht, ausreichende Dimensionierung der Abwasserleitungen, eventueller Einbau von Rückstausicherungen) zu erfolgen.

Wie geht es weiter?
Sobald den Stadtwerken ein satzungsgemäßer Entwässerungsplan vorliegt, wird im Falle eines Neuanschlusses dieser innerhalb von drei Wochen erstellt. Ist das Grundstück bereits durch einen Hausanschluss erschlossen, kann nach Genehmigung des Entwässerungsplans die Grundstücksentwässerungsanlage vom Antragssteller erstellt werden. In Ausnahmefällen kann der Entwässerungsplan nachgereicht und die Grundstücksentwässerungsanlage im Vorfeld erstellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Wasserzähler nur installiert bzw. freigegeben werden kann, wenn alle Voraussetzungen für die Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage erfüllt wurden.

Revisionsschacht
Um einen reibungslosen Bauablauf im Privatgrund sicherzustellen, wird der Abwasserhausanschluss i.d.R. bis zu einem Meter in den Privatgrund verlegt. Dies ermöglicht ein ordnungsgemäßes Verfüllen im öffentlichen Bereich und zugleich einen flexiblen Bauablauf für den Grundstückseigentümer. Im Bereich dieses Übergangs ist auf Privatgrund ein Revisionsschacht zu errichten, der eine Kontrolle des Hausanschlusses jederzeit ermöglicht. Ein Verfüllen oder Überdecken des Revisionsschachtes ist aus zweierlei Gründen nicht zulässig.

  1. Fehlender Druckausgleich bei Kanalspülungen
  2. Es sind Grab- und/oder Pflasterarbeiten bei Kontrollen durch die Stadtwerke oder bei Verstopfungen der Abwasserleitung nötig.

Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage
Die Grundlage für die Genehmigung einer Grundstücksentwässerungsanlage ist die Entwässerungssatzung (EWS) der Stadtwerke Vilshofen KU vom 19.12.2012. Der Satzung ist zu entnehmen, wie die Grundstücksentwässerungsanlage ausgeführt werden muss (§9 EWS). Um die Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben überprüfen zu können, ist den Stadtwerken ein Entwässerungsplan vorzulegen.

Anforderungen/Inhalt Entwässerungsplan §10 EWS:

  • Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1:1000
  • Grundriss und Flächenpläne im Maßstab 1:100 aus denen der Verlauf der Leitungen ersichtlich
    ist.
  • Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung des Entwässerungsgegenstands im Maßstab 1:100, bezogen auf Normal-Null (NN) aus denen insbesondere die Gelände- und Kellersohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind.
  • Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal (wird von den Stadtwerken vorgegeben!!)

Bestätigung des/der fachlich geeigneten Unternehmer (Unternehmerbestätigung)

Von den ausführenden Firmen ist die planmäßige, fehlerfrei und den jeweiligen Normen entsprechende Ausführung der Kanalarbeiten zu bestätigen.  Falls  die Arbeiten in Eigenregie oder durch einen aus Sicht der Stadtwerke Vilshofen nicht geeigneten Unternehmer durchgeführt wurden, ist die Bestätigung eines privaten Sachverständigen erforderlich. Das entsprechende Formular hierfür finden Sie im Anhang auf dieser Seite.

Für die Freigabe des Trinkwasserzählers bei Neubauten müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Genehmigter Entwässerungsplan
  • Unternehmerbestätigung

Kontakt/Abnahme Hausanschluss
Zur Terminvereinbarung oder bei Fragen in diesem Zusammenhang kontaktieren Sie bitte die Betriebsleitung der Stadtentwässerung:

Betriebsleiter: Johannes Gottinger
E-Mail: johannes.gottinger@stadtwerke-vilshofen.de
Telefon: 08541 970-361
Zentrale: 08541 970-300