Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gas- und Wärmekundinnen und Kunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.
Nachfolgend eine detaillierte Information für unsere Kunden => Information zur Soforthilfe
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