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Nach sorgfältigen Analysen und mehreren Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers festgestellt worden. Die Abkochanordnung ist hiermit vollständig aufgehoben.

Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.

Bitte beachten Sie nachfolgende Empfehlungen des Gesundheitsamtes: Bei vorhandenen Hauseingangsfiltern ist eine Rückspülung empfehlenswert. Bei Betrieb von Enthärtungsanlagen, sollte eine manuelle Regenerierung ausgelöst werden. Alle anderen Anlagen sollten entsprechend den Herstellerangaben gespült und desinfiziert werden. Sonstige im Haushalt verwendeten leitungsgebundenen oder nicht leitungsgebundenen Trinkwasseraufbereitungsfilter sollten ebenfalls nach Herstellerangaben gereinigt und desinfiziert werden, ggf. sollte das Filterelement zu Gänze ersetzt werden.